Unsere Privatpraxis ist geöffnet.
Sowohl die Angehörigen der Praxis d.h. Ärzte und Medizinische Fachangestellte, als auch die Patienten einer Praxis dürfen die Praxis aufsuchen.
Das trifft auch für den Fall einer „Ausgangssperre“ zu, da die medizinische Versorgung von Patienten und der Arztbesuch von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit sind.
Laut Regierung sind wir System-Relevant.
Ihr Praxis Team (17.03.2020)
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